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Qualitätssicherung im Krankenhausbereich

Krankenhäuser sind in Deutschland nach § 135a SGB V verpflichtet, einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement zu etablieren und sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, mit dem Ziel der Sicherung der Behandlungsqualität sowie der Herstellung einer Vergleichbarkeit der erbrachten medizinischen Leistungen. Erkenntnisse aus Qualitätssicherungsmaßnahmen unterstützen zudem unser einrichtungsinternes Qualitätsmanagement.

Unterschieden werden kann im Bereich der Qualitätssicherung zwischen bundes- sowie landesweit gesetzlich verpflichtender Qualitätssicherung und einer freiwilligen Teilnahme an Qualitätssicherungsinitiativen. Die Gesundheit Nordhessen Holding AG nimmt mit seinen Klinikstandorten neben den gesetzlich verpflichtenden (esQS) auch an freiwilligen Maßnahmen zur Qualitätssicherung teil (z.B. Registerteilnahmen).

Im Rahmen der gesetzlich verpflichtenden Qualitätssicherung werden auf Basis fallbezogener Dokumentation, der Verknüpfung von Klinikdaten mit Sozialdaten bei den Krankenkassen oder aber auch seit Juli 2022 über Patientenbefragungen Qualitätsindikatoren zu einer Vielzahl an Themen in unterschiedlichen Leistungsbereichen ermittelt.

Die Qualität der Leistungserbringung steht spätestens nach Verabschiedung des Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (KHSG) Anfang des Jahres 2016 im Fokus der politischen Aufmerksamkeit und wird erstmals auch als externes Steuerungs- und Planungsinstrument genutzt. Neben weiteren Schwerpunkten des Gesetzes wurde Qualität als Kriterium bei der Krankenhausplanung (Stichwort PlanQIs in der Gynäkologie, Mammachirugie und Geburtshilfe) eingeführt.

Aktuell werden diverse neue Qualitätssicherungsverfahren durch den G-BA beauftragt und vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) umgesetzt. Auch das Land Hessen, vertreten durch die Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen (LAGQH), entwickelt immer wieder Verfahren, die dann auf Landesebene verpflichtend umzusetzen sind – so ist seit dem Jahr 2016 beispielsweise ein Qualitätssicherungsverfahren zu multiresistenten Keimen eingeführt (MRE-Projekt). Zudem werden Qualitätsdaten zur Schlaganfallversorgung erhoben.

Im Rahmen von Registererhebungen werden in Krankenhäusern standardisiert Daten zum Behandlungsverlauf und -ergebnis erhoben und statistisch ausgewertet. Die Ergebnisse dienen zum einen der Patientensicherheit, zu anderen bilden sie die Versorgungsqualität im jeweiligen Bereich ab.

Patienteninformationen zur Qualitätssicherung

Im Rahmen der Qualitätssicherung werden Daten von Patientinnen und Patienten verarbeitet. Deshalb informieren wir strukturiert und umfassend über die Verwendung der Daten zu Qualitätssicherungszwecken sowie die damit verbundenen Datenflüsse. Nachfolgend finden Sie dazu entsprechende Patienteninformationen des G-BA bzw. IQTIG als PDF-Dateien zum Download.